Allgemeine Reisebedingungen

 

I. Abschluss des Reisevertrages

1. Die Anmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch das Unternehmen „vacationtours“ zustande.
2. Unternehmungen, die in der Ausschreibung als “Gelegenheit”, “Möglichkeit” oder “Extratour” bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.
3. Soweit vacationtours gemäß Ausschreibung die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung).

 

II. Sonderfall Vermittlung

1. Vermittelt vacationtours ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.
2. Bei Vermittlung haftet vacationtours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

 

III. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen

vacationtours erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen.
2. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2006 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

 

IV. Vertragliche Leistungen

Die von vacationtours geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung (vgl. Ziffer I Abs. 1). vacationtours ist berechtigt, bei Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten Yogalehrers einen anderen Yogalehrer für die Reise einzusetzen. Dies gilt insbesondere für krankheitsbedingte Ausfälle.

 

VI. Preisänderung nach Vertragsschluss

1. myyogatours ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit unvorhersehbar für myyogatours und nach Vertragsschluss folgende Preisbestandteile hinzukommen bzw. sich erhöhen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
2. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung ist myyogatours verpflichtet, dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln.
3. vacationtours muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes mitteilen.
4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber vacationtours erklärt werden.

 

VII. Rücktritt des Kunden/Umbuchung/Zusatzkosten

1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es gilt der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bei myyogatours. In diesem Fall kann vacationtours von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. vacationtours kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. vacationtours kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:

- bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- ab 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %
- ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 45 %
- ab 29. Tag bis 10. Tag vor Reisebeginn 65 %
- ab 9. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt 90 %
- ab Reisebeginn 100 %

Dem Kunden bleibt es stets unbenommen, nachzuweisen, dass myyogatours ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder nur in niedrigerer Höhe als der Pauschalen.
2. Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Reisebedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
3. Bei Gruppenreisen kann der Kunde bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. myyogatours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
4. Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch vacationtours bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für

Vertragsleistungen an (z.B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/TicketÄnderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann vacationtours verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.

 

VIII. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

1. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann vacationtours bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
2. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von vacationtours ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern vacationtours in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen.

 

IX. Kündigung wegen besonderer Umstände

Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch vacationtours den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

X. Haftung von vacationtours

1. Die vertragliche Haftung von vacationtours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) vacationtours für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von vacationtours auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.

 

XI. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. vacationtours kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde ist verpflichtet jeden Mangel unverzüglich dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Anschrift siehe unten.

 

XII. Anspruchstellung/Ausschlussfrist/Verjährung

1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise myyogatours gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

XIII. Anwendung Deutsches Recht
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und vacationtours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

 

XIV. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von myyogatours veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.

 

Abdeljalil Chalhi
vacationtours
Am Waldsaum 1
92224 Amberg
Tel.: +49 9621 25 06 24

E-Mail: vacationtours@aol.com

Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte – auch auszugsweise -, insbesondere von Fotos und Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von vacationtours, da hierbei ggf. auch fremde Rechte verletzt werden könnten.

Stand: 25.01.2019